Anleitung für die Heimdurchführung - BSV Zurzach

BSV Zurzach
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Anleitung für die Heimdurchführung

Alle teilnehmenden Schützinnen und Schützen am ESF Luzern 2020 anerkennen diese Schiessplan-Bestimmungen und Vorschriften sowie die ergänzenden Weisungen und Regeln als gegenseitige Vereinbarung. Bei allfälligen Unstimmigkeiten ist der deutsche Text des Schiessplanes ergänzt mit dem vor-liegenden Dokument massgebend. Das ESF Luzern 2020 findet auf Grund der aktuellen Covid-19-Lage mit Ausnahme einzelner Spezialwettkämpfe nicht in der Region Luzern statt. Die Vereine absolvieren ihre Schiesspro-gramme zu Hause oder auf einem benachbarten Schiessstand.

Diese Anleitung kann als PDF heruntergeladen werden. Link zur Webseite
1 Dauer und Schiesszeiten
1.1 Allgemeines Schiessen
Freitag, 11.06. bis Sonntag, 11.07.2021.
In diesem Zeitfenster können die teilnehmenden Vereine ihre Schiesstage und Schiesszeiten frei wählen.
Die gewählten Schiesstage und Schiesszeiten sind gemäss Punkt 4.4 in der Schiesstagemeldung VVA ihres Vereins bis am 10.05.2021 unter der Rubrik «SF» und mit dem Vermerk «ESF2020» zu erfassen, oder ihrem Schiessoffizier zu mel-den.   

1.2 Spezialwettkämpfe
Die aufgeführten Spezialwettkämpfe finden wie vorgesehen im Raum Luzern statt:

Eröffnungsschiessen – Samstag, 05.06.2021
Akademikerwettkampf – Freitag, 02.07.2021
Eidgenössischer Ständematch – Freitag, 09. bis Samstag, 10.07.2021
Schützenkönigskonkurrenzen – Sonntag, 11.07.2021

1.3 Schützen-Festwoche ESF Luzern 2020
Das Eidgenössische Schützenfest Luzern 2020 wird im Rahmen einer besonderen Schützen-Festwoche auf dem Gelände der Messe Luzern offiziell abgeschlossen. Diese Schützen-Festwoche bildet den kameradschaftlichen Treffpunkt aller Schützinnen und Schützen aus der ganzen Schweiz. Während dieser Woche findet auch das Absenden und der Offizielle Tag statt. Umrahmt wird die Schützen-Festwoche zudem mit Konzerten und einer attraktiven Fachmesse für den Schiesssport. Natürlich wird während diesen aussergewöhnlichen Tagen auch für besondere Gaumenfreuden gesorgt sein.

Datum: Freitag, 08. bis Sonntag, 17.10.2021
Öffnungszeiten werden in Kürze auf lu.2020.ch aufgeschaltet
Ort: Messe Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern
Aktivitäten:     
Absenden Einzelgaben – Samstag, 09.102021
Absenden Vereine – Samstag, 09.10.2021
Offizieller Tag – Samstag, 16.10.2021
Abrechnung/Gabenbezug Schiessen – Freitag, 08. – Sonntag, 17.10.2021
Weitere Programmpunkte werden auf lu2020.ch nachgeführt
2 Mutationen, Nachmeldungen und Abmeldungen
Das OK ESF2020 betreibt für Vereine und Schützen ein Mutationsbüro auf der Schiessanlage Hüslenmoos in Emmen. In Ausnahmefällen können Mutationen und Nachmeldung auch auf schriftlichem Weg an die Anmeldeadresse erledigt werden, wobei die Schiessbüchlein einzusenden sind. Bitte beachten Sie, dass solche Mutationen inkl. Postweg (A-Post) mindestens eine Woche in Anspruch nehmen werden.

2.1 Öffnungszeiten Mutationsbüro
Samstag, 05.06.2021: 10.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 09.06. bis Samstag, 12.06.2021: 14.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch, 16.06. bis Samstag, 19.06.2021: 14.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag, 24.06. bis Samstag 26.06.2021: 14.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag, 01.07. bis Samstag, 03.07.2021: 14.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag, 08.07.2021: 14.00 – 19.00 Uhr

2.2 Im Mutationsbüro befinden sich folgende Schalter
Abholung aller vorbestellten, nicht bezahlten und nicht versandten Schiessbüchlein
Rückerstattungen von Gutschriften an die Vereine
Abmeldungen angemeldeter Schützen
Mutationen für Neu-, Ersatz- und Nachmeldungen

2.3 Nachlösen von zusätzlichen Stichen und Nachdoppelpassen
2.3.1 Nicht gelöste und nicht bezahlte Stichprogramme

Teilnehmende, die nicht gelöste und nicht bezahlte Stichprogramme zusätzlich schies-sen wollen, können diese Programme ohne vorherige Bestellung absolvieren.

2.3.2 Inrechnungstellung zusätzlicher Stiche

Mit der Resultaterfassung werden die zusätzlich geschossenen Stiche gekennzeichnet; die zusätzlichen Stiche werden den Vereinen in Rechnung gestellt oder mit der Rück-vergütung verrechnet. Die Vereine verpflichten sich, diese zusätzlich absolvierten Pro-gramme ihrer Vereinsmitglieder zu bezahlen.

2.3.3 Interne Verrechnung

Für die vereinsinterne Verrechnung der zusätzlich geschossenen Stiche sind die Verei-ne verantwortlich.

2.3.4 Nachlösen von zusätzlichen Übungskehrpassen

Auf das Nachlösen von zusätzlichen Übungskehrpassen verzichtet das OK zugunsten der lokalen Organisatoren. Für diese Passen erfolgt aber keine Munitionsrückvergütung oder anderweitige Entschädigung.
Letzte Aktualisierung 04.12.2024
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